Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger im Raum Weilheim-Schongau, Starnberg, München, Murnau, Landsberg
Sie haben einen Unfall... Was tun?
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Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, nach einem unverschuldeten Unfallschaden (Haftpflichtschaden)
Wichtig für Sie ist es, sich nicht nur auf die gegenerische Versicherung zu verlassen.
Ab einer Schadenshöhe von ca. 750,00 € ist es Ihr gutes Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Zur Regulierung des Unfallschaden, können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen, die Anwaltskosten sind von der gegnerischen Versicherung zu tragen.
Informieren Sie sich auf unseren Seiten schnell und bequem über unser umfangreiches Dienstleistungs-Angebot und unseren kundenfreundlichen Service.
Wegen der Schadenminderungspflicht rechnen wir laut aktueller Rechtsprechung nach der BVSK Gebührenliste ab.
Oldtimer Wertgutachten von unabhängigem Gutachter!
Das Kfz-Sachverständigenbüro Andreas Ücker hat sein Serviceangebot erweitert.
Ein Bericht darüber finden Sie auf Merkur.de
Mit Kfz-Schadensgutachten vom KFZ Sachverständigen Büro Andreas Ücker auf der sicheren Seite
Ein Bericht darüber finden Sie auf Merkur.de